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   BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54   

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https://dejure.org/1954,1521
BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54 (https://dejure.org/1954,1521)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1954 - 5 StR 287/54 (https://dejure.org/1954,1521)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1954 - 5 StR 287/54 (https://dejure.org/1954,1521)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54
    Nach dem aus diesen Umständen gewonnenen Gesamteindruck ist zu entscheiden, ob der vom Gesetz vorgesehene ordentliche oder außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Auszug aus BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54
    In ihrem Bereich ist § 370 StGB nicht anwendbar (vgl BGHSt 3, 76; RGSt 46, 376 [377 unten, 378]).
  • RG, 18.06.1897 - 1887/97

    Bedarf es eines Hinweises auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes gemäß §

    Auszug aus BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54
    Bereits in RGSt 12, 379 und 30, 176 ist zu § 223 a StGB die Ansicht vertreten worden, daß ein und derselbe Paragraph des Strafgesetzbuches verschiedene Strafgesetze im Sinne des § 265 (damals § 264) StPO enthalten kann, sofern er verschiedene Begehungsmöglichkeiten des Delikts vorsieht.
  • RG, 21.12.1912 - I 825/12

    Fällt die Unterschlagung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Werte

    Auszug aus BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54
    In ihrem Bereich ist § 370 StGB nicht anwendbar (vgl BGHSt 3, 76; RGSt 46, 376 [377 unten, 378]).
  • RG, 15.06.1885 - 1356/85

    Ist die Notwendigkeit eines Hinweises auf Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54
    Bereits in RGSt 12, 379 und 30, 176 ist zu § 223 a StGB die Ansicht vertreten worden, daß ein und derselbe Paragraph des Strafgesetzbuches verschiedene Strafgesetze im Sinne des § 265 (damals § 264) StPO enthalten kann, sofern er verschiedene Begehungsmöglichkeiten des Delikts vorsieht.
  • RG, 15.02.1921 - IV 41/21

    1. Kann räuberische Erpressung mit Raub in Tateinheit zusammentreffen? 2. Sind

    Auszug aus BGH, 29.06.1954 - 5 StR 287/54
    Für sie haben im Gegensatz zur Auffassung der Revision auch die Erschwerungsgründe des § 250 StGB Geltung (vgl RGSt 55, 239 [242]).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Keine Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Umstand zu, daß beim Übergang von einem Qualifikationstatbestand des § 250 StGB zu einem anderen ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlich wird (BGH Urteil vom 29. Juni 1954 - 5 StR 287/54 -).
  • BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94

    Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug; §§

    Der Hinweis muß so gehalten sein, daß er es dem Angeklagten und dem Verteidiger ermöglicht, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (BGHSt 2, 371; BGH, Urteil vom 29. Juni 1954 - 5 StR 287/54 - bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 265 Rdn. 8; BGH StV 1982, 408 = NStZ 1983, 34, 35 sowie StV 1984, 190, 191).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Dem entspricht es, daß, wenn der Tatrichter von einem Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 StGB zu einem anderen übergehen will, ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO erforderlich ist (vgl. BGHSt - GSSt - 26, 167, 174 unter Hinweis auf BGH, Urt. vom 29. Juni 1954 - 5 StR 287/54; vgl. auch BGHSt 23, 95, 96; 25, 287, 288).
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